Bestimmungshilfe Neophyten
Neophyten erkennen: invasive Pflanzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Sieben Neophyten, die dir am Bach, am Wegrand und im Garten am häufigsten begegnen, mit den Merkmalen, die sie verraten, ihrem rechtlichen Status und dem Weg, einen Fund zu melden.

Kurz gesagt
Neophyten erkennst du am sichersten am Stängel und am Wuchs: Das Drüsige Springkraut hat hohle, rötliche Stängel und rosa Blüten mit Schleuderkapseln, der Japanische Staudenknöterich hohle, rot gesprenkelte Stängel wie Bambus mit Blättern im Zickzack, die Goldruten dichte Bestände mit gelben Blütenrispen. Ob ein Neophyt als invasiv gilt, entscheiden Fachstellen wie das Bundesamt für Naturschutz, nicht das Aussehen.
- Neophyten sind Pflanzen, die erst durch den Menschen zu uns kamen; invasiv heißen sie, wenn sie laut BfN unerwünschte Folgen für andere Arten oder Lebensräume haben.
- Riesen-Bärenklau, Drüsiges Springkraut und seit 7.8.2025 der Japanische Staudenknöterich stehen auf der EU-Unionsliste; Goldruten, Ambrosie, Sommerflieder und Kirschlorbeer nicht.
- In der Schweiz dürfen Kirschlorbeer und Sommerflieder laut revidierter Freisetzungsverordnung seit dem 1. September 2024 nicht mehr verkauft, getauscht oder verschenkt werden.
- Samen, Wurzelstücke und Rhizome gehören nicht auf den Gartenkompost; im Zweifel in den Restmüll, nach den Regeln deiner Gemeinde.
Neophyten erkennen heißt vor allem: hinsehen, wo und wie eine Pflanze wächst. Viele der bekannten invasiven Pflanzen stehen in dichten Beständen am Bach, am Bahndamm oder am Wegrand, und fast alle verraten sich an einem Merkmal, das du ohne Lupe siehst: einem hohlen, gesprenkelten Stängel, einer Schleuderkapsel, einer gelben Blütenrispe. Wer invasive Pflanzen erkennen will, braucht deshalb selten ein Bestimmungsbuch für den ersten Verdacht. Diese Seite zeigt dir sieben Neophyten, die dir in Deutschland, Österreich und der Schweiz am häufigsten begegnen, was die Behörden über sie sagen und wo du einen Fund meldest.
Sieben Neophyten auf einen Blick
| Pflanze | Daran erkennst du sie | Blüte | EU-Unionsliste | BfN (Deutschland) | Schweiz (FrSV) |
|---|---|---|---|---|---|
| Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) | hohle, rötliche Stängel um 2 m, rosa Helmblüten, Kapseln springen bei Berührung auf | Juni bis November | seit 2.8.2017 | invasiv | Umgangsverbot |
| Japanischer Staudenknöterich (Reynoutria japonica) | bambusartige, hohle Stängel mit roten Sprenkeln, Blätter im Zickzack | cremeweiß, Spätsommer bis Frühherbst | seit 7.8.2025 | invasiv | Umgangsverbot |
| Kanadische und Späte Goldrute (Solidago canadensis, S. gigantea) | dichte Bestände aufrechter Stängel, gelbe Rispen an der Spitze | gelbe Köpfchen in Rispen | nicht gelistet | invasiv | Umgangsverbot |
| Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) | 2 bis 4 m, Stängel purpurn gefleckt, weiße Riesendolden | Juni bis August | seit 2.8.2017 | invasiv | Umgangsverbot |
| Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) | 10 bis 250 cm, unscheinbare Blütenstände | August bis Oktober | nicht gelistet | potenziell invasiv | Umgangsverbot |
| Sommerflieder (Buddleja davidii) | Strauch bis 4 m, violette, purpurne oder weiße Rispen | Juli bis Oktober | nicht gelistet | potenziell invasiv | Verkaufsverbot |
| Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) | immergrüne, glänzende Blätter, lange dichte Blütentrauben, schwarz glänzende Beeren | duftende Trauben | nicht gelistet | potenziell invasiv | Verkaufsverbot |
Die Spalten zum Status stammen aus der Unionsliste beim BfN, den Invasivitätsbewertungen des BfN von 2025 und der Schweizer Freisetzungsverordnung (FrSV) in der Fassung ab 1. September 2024, zitiert nach dem Vorabdruck des Bundesrats und dem Kanton Aargau. Die Blütezeiten nennen RHS, das österreichische Umweltbundesamt und unser Steckbrief zum Riesen-Bärenklau; für Goldruten und Kirschlorbeer nennen die Quellen, die wir gelesen haben, keine Monate.
Was ein Neophyt ist und wann er invasiv heißt
Das Bundesamt für Naturschutz nennt Neobiota Tier- und Pflanzenarten, die von Natur aus nicht in Deutschland vorkommen, sondern erst durch den Menschen zu uns gekommen sind; bei Pflanzen spricht man von Neophyten. Als Stichtag gilt das Jahr 1492, weil mit der Entdeckung Amerikas der Handel zwischen den Kontinenten stark zunahm. Pflanzen, die schon vorher kamen, etwa mit dem Ackerbau, heißen Archäophyten.
Invasiv ist nicht dasselbe wie gebietsfremd. Im Naturschutz bezeichnet das BfN eine gebietsfremde Art als invasiv, wenn sie unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope hat, etwa weil sie heimische Arten um Licht und Raum verdrängt. Die allermeisten Neophyten sind unauffällig: Laut BfN haben sich in Deutschland 441 gebietsfremde Pflanzenarten etabliert, weitere 1.396 kommen nur unbeständig vor. Nur ein kleiner Teil davon steht auf einer Liste invasiver Arten.
Drüsiges Springkraut: rosa Blüten und Schleuderkapseln
Das Drüsige Springkraut kam laut BfN als Zierpflanze nach Europa, und laut RHS wächst es vor allem an Flussufern, Bächen und anderen feuchten Stellen.
- Stängel: kräftig, hohl, oft rötlich überlaufen, bis etwa 2 m hoch in einem einzigen Sommer.
- Blätter: lanzettlich mit fein gesägtem Rand.
- Blüten: duftende Helmblüten in Rosa bis Purpur, selten weiß, laut RHS von Juni bis November.
- Früchte: längliche Kapseln, die bei Berührung aufplatzen und die Samen bis zu 7 m weit schleudern. Die Samen bleiben laut RHS zwei Jahre keimfähig.
- Wurzel: erstaunlich klein, selten tiefer als 15 cm. Im Herbst stirbt die ganze Pflanze ab und hinterlässt strohfarbene Stängel.
Feldtest: Berühr eine reife, grüne Kapsel mit einem Grashalm. Rollt sie sich mit einem Ruck auf und spritzen Samen heraus, ist es ein Springkraut. Rosa Helmblüten an einem hohlen, rötlichen Stängel von Mannshöhe sprechen dann für das Drüsige Springkraut. Das BfN führt noch weitere gebietsfremde Springkräuter, etwa das Kleinblütige und das Balfour-Springkraut; bei kleineren Pflanzen oder anderen Blütenfarben lass die Art von einer Fachstelle bestätigen.
Japanischer Staudenknöterich: Stängel wie Bambus
Der Staudenknöterich fällt im Sommer als dichte, mannshohe Hecke auf, oft an Straßen, Bahndämmen und Ufern. Die RHS beschreibt die Merkmale so:
- Austrieb: Im Frühling erscheinen am Boden rundliche, rosa Knospen, aus denen rötlich-purpurne Triebe schießen.
- Stängel: bambusartig, hohl, mit deutlichen Knoten und rötlich-purpurnen Sprenkeln, meist etwa 2 m hoch, oben oft überhängend. Das österreichische Umweltbundesamt nennt bis zu 4 m.
- Blätter: spatenförmig mit fast geradem Grund, etwa 14 cm lang, abwechselnd im Zickzack am Stängel.
- Blüten: Büschel kleiner cremeweißer Blüten an den Triebspitzen im Spätsommer und Frühherbst.
- Im Winter: Die Stängel sterben ab und bleiben als trockene, braune Rohre stehen oder liegen.
Feldtest: Brich einen abgestorbenen Stängel vom Vorjahr ab. Ist er hohl, mit Knoten wie Bambus, und stehen daneben frische, gesprenkelte Triebe, spricht alles für einen asiatischen Knöterich. Ob es der Japanische, der Sachalin- oder der Bastard-Knöterich ist, klärt eine Fachstelle; alle drei stehen laut BfN seit dem 7. August 2025 auf der EU-Unionsliste.
Das eigentliche Problem liegt im Boden. Laut Umweltbundesamt Österreich breitet sich die Pflanze vor allem über lange, unterirdische Ausläufer aus, und kleinste Wurzelteile können an anderer Stelle neu austreiben.
Kanadische und Späte Goldrute: gelbe Rispen in dichten Beständen
Goldruten erkennst du in der Blütezeit von Weitem: viele aufrechte, beblätterte Stängel stehen dicht beieinander, an der Spitze kleine gelbe Blütenköpfchen in Rispen. Das Umweltbundesamt Österreich beschreibt die Kanadische Goldrute als nordamerikanischen Korbblütler, der 1648 als Zierpflanze nach England kam und sich seit etwa 1950 stark in Mitteleuropa ausbreitet. Sie bildet viele kleine, flugfähige Früchte und baut über unterirdische Wurzelsprosse dichte, einheitliche Bestände auf, ein Problem vor allem auf brachliegenden Halbtrockenrasen und Feuchtwiesen.
Das BfN führt die Kanadische Goldrute und die Riesen-Goldrute (Solidago gigantea, auch Späte Goldrute genannt) beide als invasiv. Die beiden Arten auseinanderzuhalten, ist Arbeit für Lupe und Bestimmungsschlüssel; für eine Meldung reicht „Goldrute“. Es gibt auch eine heimische Art, die Gewöhnliche Goldrute (Solidago virgaurea); die Schweizer FrSV nimmt sie ausdrücklich von ihrer Liste aus. Auch deshalb lohnt bei Goldruten der Blick einer Fachstelle, bevor jemand etwas entfernt.
Riesen-Bärenklau und Beifuß-Ambrosie: zwei Neophyten mit Gesundheitsfolgen
Der Riesen-Bärenklau ist mit 2 bis 4 m Höhe, purpurn gefleckten Stängeln und weißen Dolden von 30 cm und mehr kaum zu übersehen. Fass ihn nicht an: Warum, welche Doppelgänger es gibt und wie du ihn vom heimischen Wiesen-Bärenklau trennst, steht im Steckbrief Riesen-Bärenklau. Er steht seit dem 2. August 2017 auf der EU-Unionsliste.
Die Beifuß-Ambrosie ist das Gegenteil: unscheinbar. Laut Umweltbundesamt Österreich wird sie je nach Standort 10 bis 250 cm groß, die Blütenstände sind unauffällig, und selbst kleine Pflanzen bilden Samen. Ihre Pollen, von August bis Oktober in der Luft, nennt das Umweltbundesamt hoch allergen. Sie wächst an trockenen Stellen, Weg- und Straßenrändern und besonders in Äckern. Das Burgenland hat laut Umweltbundesamt im Juli 2021 als erstes Bundesland ein Gesetz zur Bekämpfung von Ragweed beschlossen. Wie du sie von heimischem Beifuß unterscheidest, zeigt der Steckbrief Beifuß-Ambrosie. Welche Pflanzen schon bei Berührung Probleme machen, sammelt der Ratgeber Giftige Pflanzen bei Berührung.
Sommerflieder und Kirschlorbeer: invasive Pflanzen aus dem Garten
Zwei Neophyten stehen in sehr vielen Gärten, weil sie dort gepflanzt wurden.
Sommerflieder (Buddleja davidii), auch Schmetterlingsstrauch: laut Umweltbundesamt Österreich ein sommergrüner Strauch bis 4 m, der von Juli bis Oktober duftende Rispen in Dunkelviolett, Purpur oder Weiß trägt. Er besiedelt rasch offene Flächen wie Schotter und Bahndämme und bildet viele Samen, die der Wind verbreitet.
Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus): laut Umweltbundesamt Österreich eine immergrüne Heckenpflanze mit satt dunkelgrünem, glänzendem Laub, langen, dichten, duftenden Blütentrauben und schwarz glänzenden, kugeligen Beeren in Trauben. Er verbreitet sich über Früchte, die Vögel und Wasser forttragen, über Triebe, die am Boden neu wurzeln, und über abgetrennte Pflanzenteile, und ist in Österreich bis in Wälder vorgedrungen. Laut derselben Seite sind alle Pflanzenteile giftig; bei Verdacht auf eine Vergiftung ruf den Giftnotruf an (Deutschland: regionaler Giftnotruf, etwa GIZ-Nord 0551 19240; Österreich 01 406 43 43; Schweiz 145) oder, bei Tieren, die Tierarztpraxis.
Das BfN stuft beide als potenziell invasiv ein. Mit dem echten Lorbeer (Laurus nobilis) hat der Kirschlorbeer außer der Blattform nichts zu tun; er ist ein Rosengewächs.
Was die Gesetze sagen: EU-Unionsliste und Schweizer Verkaufsverbot
EU (Deutschland und Österreich). Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten gilt laut Umweltbundesamt Österreich seit dem 1. Januar 2015 direkt in allen Mitgliedstaaten. Ihr Kern ist die Unionsliste, die die EU-Kommission mit Durchführungsverordnungen erstellt und erweitert, zuletzt mit der vierten Erweiterung, die laut BfN am 7. August 2025 in Kraft trat. Laut BfN stehen derzeit 114 Tier- und Pflanzenarten auf der Liste. Für sie gilt: Sie dürfen nicht vorsätzlich in die EU gebracht, gehalten, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht, zur Fortpflanzung gebracht oder in die Umwelt freigesetzt werden. Von den sieben Arten oben stehen Drüsiges Springkraut, Riesen-Bärenklau und Japanischer Staudenknöterich darauf.
Schweiz. Seit dem 1. September 2024 gilt die revidierte Freisetzungsverordnung (FrSV) mit zwei Listen, wie der Kanton Aargau erklärt. Für Arten im Anhang 2.1 gilt ein Umgangsverbot: Sie dürfen nicht verkauft, verschenkt, vermehrt, transportiert oder anders genutzt werden; erlaubt ist nur die Bekämpfung. Beispiele des Kantons sind Ambrosie und Riesenbärenklau; laut dem Verordnungstext, den der Bundesrat als Vorabdruck veröffentlicht hat (verbindlich ist die Fassung in der Amtlichen Sammlung), stehen auch Drüsiges Springkraut, die asiatischen Knöteriche und die amerikanischen Goldruten im Anhang 2.1. Für Arten im Anhang 2.2 gilt ein Inverkehrbringungsverbot: kein Verkauf, kein Tausch, kein Verschenken, keine Einfuhr. Dazu gehören laut Kanton der Kirschlorbeer und laut diesem Vorabdruck der Sommerflieder. Was du mit solchen Pflanzen im eigenen Garten tun sollst, sagt dir deine Gemeinde; Hinweise zur Entsorgung gibt etwa der Kanton Aargau.
Fund melden: Deutschland, Österreich, Schweiz
- Schweiz: Neophyten kannst du laut Kanton Aargau mit der InvasivApp von Info Flora direkt kartieren und melden. Viele Gemeinden haben eine Neobiota-Ansprechperson, die Fragen beantwortet.
- Österreich: Das Umweltbundesamt bittet, Beobachtungen ausgewählter gebietsfremder Arten über die App iNaturalist zu teilen; Ziel ist, neue Arten früh zu entdecken. Für Ambrosie hat das Burgenland eine eigene Melde-Koordinierungsstelle beim Amt der Landesregierung.
- Deutschland: Ein bundesweites Meldeportal für Bürgerinnen und Bürger haben wir auf den BfN-Seiten nicht gefunden. Frag bei deiner Gemeinde oder der unteren Naturschutzbehörde deines Kreises nach, wer zuständig ist; für Riesen-Bärenklau auf öffentlichem Grund nennt unser Steckbrief Beispiele.
Für jede Meldung hilft dasselbe: ein scharfes Foto von Blatt, Stängel und Blüte, der genaue Fundort und eine Schätzung, wie groß der Bestand ist.
Was du nicht tun solltest
- Keine Samen, Wurzeln oder Rhizome auf den Gartenkompost. Die RHS schreibt, Staudenknöterich gehöre weder auf den eigenen Kompost noch in die Grünabfalltonne, weil schon Rhizomstücke von 1 cm neu austreiben. Der Kanton Aargau rät, vermehrungsfähige Teile wie Samen und Wurzeln besonders sorgfältig zu entsorgen und im Zweifel die ganze Pflanze in gut verschlossenen Säcken in den Kehricht zu geben. Das Umweltbundesamt Österreich nennt Kirschlorbeer-Laub für den Kompost ungeeignet. Welche Tonne bei dir die richtige ist, regelt deine Gemeinde.
- Keine Gartenabfälle in die Landschaft. Das Entsorgen von Grüngut in der Natur ist laut Kanton Aargau verboten. Mit Gartenabfällen landen Samen und Wurzelstücke genau dort, wo sie sich weiter ausbreiten können.
- Nicht zerhacken und verteilen. Knöterich wächst laut RHS aus Stängel- und Rhizomstücken nach; Erde mit Wurzelresten verteilt ihn weiter.
- Keine Samen weitergeben. Die RHS nennt das Weitergeben von Springkraut-Samen durch Gärtnerinnen und Gärtner, die die Pflanze schön finden, als einen Hauptweg der Ausbreitung.
- Keine Mittel auf eigene Faust. Wenn du etwas entfernen willst, halte dich an Etikett und örtliche Regeln und frag vorher die zuständige Stelle. Wir nennen weder Produkte noch Mengen.
Für Bäume wie den Götterbaum gibt es eine eigene Schwesterseite, treeidentifier.com.
So hilft dir ein Foto weiter
Wenn du nicht weißt, welche der sieben Pflanzen vor dir steht, fotografiere Blatt, Stängel und Blüte einzeln. Plant Identifier nennt dir aus einem Foto einen deutschen und einen wissenschaftlichen Namen und beschreibt Wuchs, Blatt und Blüte, die du dann mit den Merkmalen oben vergleichst. Eine Liste ähnlicher Arten oder einen Sicherheitswert zeigt die App nicht, deshalb ist der Feldtest dein Gegencheck. Wenn du der App den Standort erlaubst, setzt Plant Identifier den Fund auf die Pflanzenkarte; so findest du die Stelle wieder, wenn du sie melden willst. Wie du Pflanzen so fotografierst, dass die Bestimmung klappt, steht in Pflanzen bestimmen mit Foto.
Was ein Foto nicht klären kann
- Ob eine Pflanze rechtlich als invasiv gilt, steht in Listen von EU, Bund, Ländern und Kantonen; ein Foto und eine App können das nicht entscheiden.
- Kanadische und Späte Goldrute oder die Knöterich-Arten und ihre Hybride trennen Fachleute oft erst mit Lupe und Bestimmungsschlüssel; für eine Meldung reicht meist die Gattung.
- Junge Pflanzen ohne Blüte, etwa Ambrosie im Frühsommer oder Knöterich-Austriebe im Frühling, sehen auf Fotos vielen heimischen Pflanzen ähnlich.
- Eine App sagt dir nicht, wer bei dir für die Bekämpfung zuständig ist und welche Mittel erlaubt sind; das regeln Gemeinde, Land oder Kanton.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Neophyt und invasivem Neophyt?
Ein Neophyt ist laut Bundesamt für Naturschutz eine Pflanze, die erst durch den Menschen nach Deutschland kam, als Stichtag gilt 1492. Invasiv heißt er, wenn er unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope hat. Die meisten Neophyten sind unauffällig; das BfN zählt 441 etablierte Arten.
Ist Kirschlorbeer in Deutschland verboten?
Ein Verbot haben wir für Deutschland nicht gefunden. Das BfN führt den Kirschlorbeer als potenziell invasiv auf der Handlungsliste; auf der EU-Unionsliste steht er nicht. Laut Umweltbundesamt Österreich ist er dort frei im Handel, und in Deutschland wird ein Verbot diskutiert. In der Schweiz ist der Verkauf seit dem 1. September 2024 verboten.
Darf ich Springkraut oder Staudenknöterich auf den Kompost werfen?
Besser nicht. Die RHS schreibt, Staudenknöterich wachse schon aus Rhizomstücken von 1 cm neu und gehöre nicht auf den Gartenkompost. Springkraut-Samen bleiben laut RHS zwei Jahre keimfähig. Der Kanton Aargau rät, vermehrungsfähige Teile im Zweifel mit dem Kehricht zu entsorgen. Frag deine Gemeinde nach den Regeln vor Ort.
Wo melde ich Neophyten in der Schweiz und in Österreich?
In der Schweiz kannst du Neophyten laut Kanton Aargau mit der InvasivApp von Info Flora kartieren und melden. In Österreich bittet das Umweltbundesamt, Beobachtungen ausgewählter gebietsfremder Arten über die App iNaturalist zu teilen. In Deutschland frag bei Gemeinde oder unterer Naturschutzbehörde nach, wer zuständig ist.
Kann eine App Neophyten zuverlässig erkennen?
Eine App liefert einen Namensvorschlag, keine Bestätigung. Prüf ihn an den Merkmalen auf dieser Seite, etwa Stängel, Blattstellung und Fruchtform. Für eine Meldung zählt ein gutes Foto mit genauem Fundort; die Fachstelle prüft die Art.
Quellen
- Grundwissen über Neobiota — Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- Gefäßpflanzen (Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertung) — Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- Art. 4: Unionsliste — Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- Japanese knotweed — Royal Horticultural Society (RHS)
- Himalayan balsam — Royal Horticultural Society (RHS)
- Häufige Fragen zu Neobiota (FAQ) — Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt
- Invasive Pflanzen (Neophyten) — Kanton Aargau
- Meldesystem (Neobiota in Österreich) — Umweltbundesamt Österreich im Auftrag des Bundesministeriums (BMLUK)
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